2. NIVD-Frühjahrsdialog 2014
Nach der gelungenen Premiere im letzten Jahr lud die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. am 7. und 8. Mai zum zweiten NIVD-Frühjahrsdialog nach Wiesbaden ein. Mit rund 50 Teilnehmern aus Insolvenzverwaltung, Sanierungs- und Unternehmensberatung verzeichnete der Frühjahrsdialog erneut eine erfreuliche Resonanz und bestätigte zugleich, dass dieses Veranstaltungskonzept bei den Verfahrensbeteiligten gut ankommt.
Aus aktuellem Anlass lag der fachliche Fokus der Veranstaltung auf den Reformansätzen des Vergütungsrechts, die aus verschiedenen Perspektiven vorgestellt und diskutiert wurden. Hierzu waren hochkarätige Referenten wie Richter am BGH Gerhard Vill, Richter am AG Potsdam Dr. Thorsten Graeber, RA Prof. Dr. Hans Haarmeyer sowie RA Dr. Frank Thomas Zimmer und RA Dr. Jürgen Blersch geladen.
Neben dem fachlichen Austausch stand erneut vor allem das persönliche Networking im Mittelpunkt der Veranstaltung. Am Abend des ersten Tages trafen sich die Tagungsteilnehmer gut gelaunt zum gemeinsamen Kochen im Gewölbekeller des renommierten Wiesbadener Kochsalons, wo sie wieder ganz im Zeichen des Mottos „Cook, talk & eat“ mit fachkundiger Unterstützung ein 3-Gänge-Menü zubereiteten und anschließend in geselliger Runde verzehrten.
Im Rahmen des für die Mehrheit der Tagungsgäste neuen Workshop-Formats, dem World Café, diskutierten die Teilnehmer am Donnerstagnachmittag sodann Ideen und Vorschläge für ein zukunftsfähiges und faires Vergütungssystem. Bei der Frage, in welche Richtung die Reformbemühungen zielen sollten, herrschte Einigkeit darüber, dass zukünftig eine höhere Vergütung, mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit gegeben sein sollten. Die Vergütung solle gerecht und angemessen, d.h. mindestens die Kosten der Verfahrensbearbeitung deckend, festgesetzt werden. Dies fehle bisher gerade bei der Verwaltung kleinerer Insolvenzverfahren. Dass die Vergütung von Restrukturierungsberatern grundsätzlich auch einer Regelung unterworfen werden sollte, war ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion. Ein Vorschlag zielte auf die Orientierung an der Organvergütung ab, während ein anderer Vorschlag die Anpassung an die Regelungen der InsVV/ InsVG vorsah. Darüber hinaus wurde betont, dass mehr Transparenz und Verständnis im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche und deren Erfüllung als Grundvoraussetzung für eine optimale Verfahrensabwicklung unter den Beteiligten erforderlich sei. Die Veranstalter sind davon überzeugt, dass mit dem Frühjahrsdialog ein guter Beitrag in Bezug auf einen gewünschten Konsens für die Reform des Vergütungsrechts geleistet wurde, wie Vorstandsmitglied RA Dr. Robert Schiebe in seinem Schlusswort resümierte.