Reform der Insolvenzanfechtung tritt heute in Kraft
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt heute in Kraft.
Die Neuregelung des Zinslaufs (§ 143 Abs. 1 Satz 3 InsO n.F) ist mit der Überleitungsvorschrift des Art. 103j Abs. 2 EGInsO auch für Verfahren die vor dem 05.04.2017 eröffnet wurden anwendbar.