Formulierungshilfe zum SanInsKG
Wir haben den Entwurf in unseren Gremien eingehend diskutiert. Im Ergebnis sind wir der Auffassung, dass es sich in Regelungsart und -umfang um sinnvolle und ausgewogene Vorschläge handelt, die den Bestand und die Sanierung von Unternehmen auch unter den aktuell herausfordernden Bedingungen fördern werden.
Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass der Gesetzgeber davon abgesehen hat, Einschränkungen in Bezug auf den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit vorzunehmen.
Wir verstehen dies als Signal für die Nutzung unserer bewährten insolvenz- und sanierungsrechtlichen Instrumentarien und für die Stärkung der Ordnungsfunktion des Insolvenzrechts.