RSB-Reform

Nach der abschließenden Beratung des Rechtsausschusses soll die zweite und dritte Lesung des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte am 16. Mai 2013 um 22:30 Uhr stattfinden.

 

Inkrafttreten soll das geplante Gesetz zum 01.07.2014, die Neuregelung in §§ 63 Abs. 3, 65 InsO allerdings bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes.  Aus Gründen der Rechtssicherheit soll die restriktive Rechtsprechung des IX. Senats des BGH vom 15.11.2012 zur Vergütung des vorläufigen Verwalters in Hinblick auf die Einbeziehung der Aus- und Absonderungsrechte schnellstmöglich korrigiert und zur „alten" Regelung zurückgekehrt werden.

 

Über das abschließende Ergebnis des Bundestages werden wir zeitnah berichten. Ob der Bundesrat uneingeschränkt zustimmen wird, bleibt entsprechend abzuwarten.

 

Die Änderungsvorschläge und Begründung des Rechtsausschusses finden Sie in der entsprechenden Synopse.

 

Ausführlichere Informationen finden Sie unter:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/135/1713535.pdf

Deutsche Bank